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Kategorie: Aktuelles
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Die mit 16. April 2022 in Kraft getretene Covid-19-Bundesverordnung bringt für den Sport KEINE Einschränkungen mehr.

Die mit 16. April 2022 in Kraft getretene Covid-19-Bundesverordnung bringt für den Sport KEINE Einschränkungen mehr (Quelle: Sport Austria):

HIER geht es zu den Informationen der Sport Austria und HIER zur Verordnung selbst.

Anträge an den NPO-Fonds für das 4. Quartal 2021 sind noch bis 30. April 2022 möglich!

Weiters wurde der Fonds bis inkl. 1. Quartal 2022 verlängert!