Drucken
Kategorie: Aktuelles
Zugriffe: 2416

Die Soforthilfe soll alle gemeinnützigen Sportvereine in Kärnten gegen die allgemeine Teuerung und speziell gegen die gestiegenen Energie- und Treibstoffpreise unbürokratisch unterstützen.

Kärntens Sportfamilie hält zusammen! In einem Schulterschluss des Landes Kärnten mit den drei Kärntner Sport-Dachverbänden konnte ein Soforthilfepaket für die 1.600 Sportvereine, deren rund 180.000 Mitglieder und rund 35.000 Funktionäre:innen geschnürt werden. 540.000 Euro stehen insgesamt zur Verfügung. Die Soforthilfe soll alle gemeinnützigen Sportvereine in Kärnten gegen die allgemeine Teuerung und speziell gegen die gestiegenen Energie- und Treibstoffpreise unbürokratisch unterstützen. Das wurde im Rahmen der Pressekonferenz am 13.12. im Spiegelsaal der Landesregierung bekannt gegeben.

Der ASVÖ Kärnten erhält, wie die beiden anderen Dachverbände, 150.000 Euro für seine 440 Mitgliedsvereine zur Verfügung gestellt. ASVÖ-Kärnten-Präsident Dr. Christoph Schasché dankte Landeshauptmann Dr. Peter Kaiser und Landes-Sportdirektor Mag. Arno Arthofer für die unbürokratische Soforthilfe und betonte in der Pressekonferenz, dass u. a. Sportstätten wie z. B. Eishallen, aufgrund der gestiegenen Kosten bald ihren Betrieb einstellen würden.


Ab sofort können von den ASVÖ-Sportvereinen online Soforthilfe-Anträge über die Kärnten-Sport Koordination bis spätestens 18. Jänner 2023 (Datum des Einlangens) gestellt werden.

Die Online-Anträge sind bewusst einfach gehalten, um eine schnelle Antragstellung zu ermöglichen. Ein Vereinsregisterauszug ist nötig, der mit hochgeladen werden muss.

Die Richtlinie für die Gewährung der Soforthilfe für Kärntner Sportvereine ist unbedingt zu beachten!

 

Folgende unvorhersehbare Mehrkosten, die in Zusammenhang mit den aktuellen Teuerungen stehen, sind insbesondere förderbar:

 

Folgende Grunddaten werden für den Antrag benötigt:

 

Die Soforthilfe ist in 3 Betrags-Kategorien gestaffelt und wird nach bestimmten Kriterien vergeben:

 

Die Kategorie des Förderbetrages wird nach folgenden Kriterien festgelegt (JA/NEIN-Angabe im Antrag):

 

Weitere Kritieren für Kategorien 2 und 3:

 

Die Anträge werden nach Vorprüfung durch die Kärnten-Sport Koordination an den ASVÖ Kärnten weitergeleitet, die Auszahlung an seine Mitgliedsvereine erfolgt durch den ASVÖ Kärnten!