Aktuelles

Keine Einschränkungen für den Sport mehr - Anträge an den NPO-Fonds noch bis 30.04. möglich!

Die mit 16. April 2022 in Kraft getretene Covid-19-Bundesverordnung bringt für den Sport KEINE Einschränkungen mehr (Quelle: Sport Austria):

  • Es gibt in keinem Bundesland mehr Einschränkungen betreffend Sportausübung.
  • In geschlossenen Räumen wird das Tragen einer FFP2-Maske empfohlen, Sportausübung und Feuchträume ausgenommen.
  • Empfohlen wird auch weiterhin Kontaktdaten von Teilnehmer:innen und Sportler:innen zu erheben.
  • Bei Veranstaltungen/Zusammenkünften mit mehr als 500 Personen wird ein/e Covid-19-Beauftragte:r und ein Covid-19-Präventionskonzept benötigt.

HIER geht es zu den Informationen der Sport Austria und HIER zur Verordnung selbst.

Anträge an den NPO-Fonds für das 4. Quartal 2021 sind noch bis 30. April 2022 möglich!

Weiters wurde der Fonds bis inkl. 1. Quartal 2022 verlängert!