Seit 10. Februar 2023 können Ausgleichszahlungen für die erste Förderperiode beantragt werden.
Dank eines gemeinsamen Kraftakts des Sportministeriums unter Vizekanzler Werner Kogler, der BundesSport GmbH und der Sport-Dachverbände können nun gemeinnützige Sportstättenbetreiber:innen, die ihre Energiekosten auf eigenen Namen und eigene Rechnung bestreiten, den Energiekostenausgleich (EKA) für die erste Förderperiode (zweites Halbjahr 2022) beantragen.
Mit dem Energiekostenausgleich (EKA) erhalten gemeinnützige Sportstättenbetreiber:innen eine Ersatzrate der Mehrkosten für Strom, Gas, Fernwärme, Heizöl, Holz und Pellets, die im Vergleich zu einer definierten Vergleichsperiode in der Vergangenheit angefallen sind.
Die Förderung gliedert sich in 3 Phasen wobei in Phase 1 die erhöhten Energiekosten zu 40% und in Phase 2 sowie 3 jeweils zu 70% ausgeglichen werden.
Ab sofort kann bis zum 10. März 2023 für die erste Förderperiode (zweites Halbjahr 2022) ein Antrag über die Bundes-Sport GmbH auf
https://energiekostenausgleich.bundes-sport-gmbh.at
gestellt werden.
Dort finden Sie auch nähere Informationen und FAQ's.
ASVÖ-Präsident DI Christian Purrer und der Präsident des ASVÖ-Landesverbandes Kärnten, Dr. Christoph Schasché danken Sportminister Kogler und zeigen sich erfreut und begrüßen diese Energiehilfen für die zunehmend unter Druck geratenden Sportvereine: "Die Energiekosten, die sie Monat für Monat zu stemmen haben, drücken auf die Vereinsfinanzen und können im schlimmsten Fall dazu führen, dass Mitgliedsbeiträge massiv erhöht oder Sportstätten sogar stillgelegt werden müssen".