Vereinsstatuten

Die Statuten bilden die Grundlage der Organisation eines jeden Vereins. Die Gestaltung der Organisation steht den Vereinsgründern im Rahmen der Gesetze frei.

Folgende Punkte müssen in den Statuten enthalten sein:

  • Der Name des Vereins => dieser muss einen Schluss auf den Vereinszweck zulassen und darf nicht irreführend sein. Enthält er Abkürzungen, so sind diese im vollen Vereinsnamen auszuschreiben. Verwechslungen mit anderen bestehenden Vereinen, Einrichtungen oder Rechtsformen müssen ausgeschlossen sein.
  • Der Sitz des Vereins => dieser muss im Inland liegen. Als Sitz ist jener Ort zu bestimmen, an dem der Verein seine tatsächliche Hauptverwaltung hat.
  • Eine klare und umfassende Umschreibung des Vereinszwecks => es muss darauf geachtet werden, dass der Vereinszweck und die ideellen Mittel zur Erreichung des Vereinszecks nicht vermischt dargestellt werden.
  • Die für die Verwirklichung des Vereinszwecks vorgesehenen Tätigkeiten und die Art der Aufbringung finanzieller Mittel => diese sollen umfangreich dargestellt werden. Es könnten vom Verein ja irgendwann Einnahmen erzielt werden, die bei der Gründung des Vereins und der Ersterstellung der Statuten noch nicht absehbar waren. Werden solche Einnahmen erzielt ohne in den Statuten verankert zu sein, droht ohne eine Statutenänderung für diese Einnahmen STEUERPFLICHT und dies kann zu STEUERNACHZAHLUNGEN führen.
  • Bestimmungen über den Erwerb und die Beendigung der Mitgliedschaft.
  • Die Rechte und Pflichten der Mitglieder des Vereins.
  • Die Organe des Vereins und ihre Aufgaben, insbesondere eine klare und umfassende Angabe, wer die Geschäfte des Vereins führt und wer den Verein nach außen vertritt => auf das 4-Augen-Prinzip achten!
  • Die Art der Bestellung der Vereinsorgane und die Dauer ihrer Funktionsperiode.
  • Die Erfordernisse für gültige Beschlussfassungen durch die Organe des Vereins.
  • Die Art der Schlichtung von Streitigkeiten aus dem Vereinsverhältnis und die Zusammensetzung und Art der Bestellung der Mitglieder der Schlichtungseinrichtung (Schiedsgericht).
  • Bestimmungen über die freiwillige Auflösung des Vereins und die Verwertung des Vereinsvermögens in einem solchen Fall. Die Auflösungsbestimmungen des Vereines sind oft mangelhaft dargestellt. Neben der Auflösung sollte vom Wortlaut her auch der „Wegfall des bisherigen begünstigten Vereinszwecks“ dazu führen, dass das verbleibende Vereinsvermögen wieder gemeinnützigen Zwecken zugeführt werden muss.

Hier finden Sie Informationen des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) zum Thema Vereine und Steuern sowie Musterstatuten.
Sobald die Statuten des künftigen Vereins erstellt wurden und die Gründung beschlossen ist, führt der nächste Schritt zur Vereinsbehörde.