ASVÖ-Beitritt
Wir freuen uns, dass Sie mit Ihrem Verein Interesse an einem Beitritt zum überparteilichen Sport-Dachverband ASVÖ Kärnten haben und sind auch offen für neue Sportarten, die noch nicht unter dem Dach des ASVÖ Kärnten ausgeübt werden.
Wir laden Sie sehr herzlich zu einem persönlichen Gespräch nach vorheriger Terminvereinbarung ein, denn der persönliche Kontakt zu unseren Vereinen und deren Funktionären ist uns sehr wichtig.
Für die Zusendung der "Beitrittsmappe" mit allen Informationen und Formularen zum Beitritt, bitten wir ebenfalls um vorherige Kontaktaufnahme mit dem Verbandsbüro des ASVÖ Kärnten!
Voraussetzungen für den Beitritt:
- Vereinsbehördliche Meldung: Eintrag ins Zentrale Vereinsregister (ZVR) und Konstituierung (Bestimmung der Vereinsfunktionen) müssen vorliegen.
- Gemeinnützigkeit und vorwiegend sportliche Betätigung lt. Statuten (Sport = Vereinszweck).
- Der Verein muss bei seinen Aktivitäten überparteilich agieren – parteipolitische Betätigung der Mitgliedsvereine des ASVÖ ist verboten.
- Der Verein darf keinem anderen Sport-Dachverband (ASKÖ oder Sportunion) angehören.
- Vorherige Kontaktaufnahme mit dem Verbandsbüro des ASVÖ Kärnten und Erhalt der "Beitrittsmappe" des ASVÖ Kärnten
Nach Erhalt der Beitrittsmappe und Entschließung sind für den Beitritt vorzulegen:
- Statutengemäß unterfertigte Beitrittserklärung
- Kopie der aktuellen Vereinsstatuten (von der Vereinsbehörde genehmigt)
- Kopie des Bescheides der Vereinsbehörde nach Anmeldung des Vereins („Einladung zur Aufnahme der Vereinstätigkeit“)
- Aktueller Vereinsregisterauszug
- Erstmalige Vereinsdatenerhebung mit den wichtigsten Vereinsdaten
- Fachverbandbestätigung für jede Sportart, die bei einem Fachverband gemeldet ist (nur bei Mitgliedschaft/en im für die jeweilige/n Sportart/en zuständigen Fachverband)
Verpflichtungen des Vereins:
- Handeln nach den Statuten des ASVÖ Kärnten und dementsprechende Ausrichtung des Vereins.
- Begleichung des Mitgliedsbeitrages: der Beitrag beträgt ab 1. Jänner 2024 € 30,00 pro Jahr und Verein.
- Verwendung der ASVÖ-Werbemittel auf der Sportanlage, in der Öffentlichkeit, bei Veranstaltungen und sonstigen Gelegenheiten. Das Werbematerial wird dem Verein vom ASVÖ Kärnten kostenlos zur Verfügung gestellt!
- Verwendung des ASVÖ-Kärnten-Logos bzw. des Wortlauts „Mitglied des ASVÖ Kärnten“ auf dem Vereinsbriefpapier, auf dem Vereinsstempel, auf Webseiten, Online-Newslettern, Social-Media-Anwendungen, Ausschreibungen, Einladungen, sonstigen Druckwerken und Gelegenheiten und vor allem auf der Sportbekleidung bzw. auf den Sportgeräten und auch Vereinsbussen.
- Bei Neugründungen und Namensänderungen nach Möglichkeit den Wortlaut „ASVÖ“ in den Vereinsnamen aufnehmen.
- Teilnahme an der Generalversammlung des ASVÖ Kärnten und Ausübung des Stimmrechts. Die ordentliche Generalversammlung findet alle 4 Jahre statt.
- Datenänderungen im Verein bzw. in den Sektionen und bei den Funktionären sind dem ASVÖ Kärnten umgehend mitzuteilen.