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Energiekostenausgleich für gemeinnützige Sportstättenbetreiber:innen beantragen!

Dank eines gemeinsamen Kraftakts des Sportministeriums unter Vizekanzler Werner Kogler, der BundesSport GmbH und der Sport-Dachverbände können gemeinnützige Sportstättenbetreiber:innen, die ihre Energiekosten auf eigenen Namen und eigene Rechnung bestreiten, den Energiekostenausgleich (EKA)  beantragen.

Die Förderung gliedert sich in 3 Phasen wobei in Phase 1 die erhöhten Energiekosten zu 40% und in Phase 2 sowie 3 jeweils zu 70% ausgeglichen werden.

Mit dem Energiekostenausgleich (EKA) erhalten gemeinnützige Sportstättenbetreiber:innen eine Ersatzrate der Mehrkosten für Strom, Gas, Fernwärme, Heizöl, Holz und Pellets, die im Vergleich zu einer definierten Vergleichsperiode in der Vergangenheit angefallen sind.

Ab sofort kann bis zum 8. September 2023 für die zweite Förderperiode (01.01.-30.06.2023) ein Antrag über die Bundes-Sport GmbH auf

https://energiekostenausgleich.bundes-sport-gmbh.at

gestellt werden.

Weitere Informationen findest Du unter  https://www.sportaustria.at/energiekosten