Der ASVÖ und seine Landesverbände haben die Forderung nach einer Erhöhung der Pauschalen Reiseaufwandsentschädigung (PRAE) für gemeinnützige Sportvereine immer wieder erhoben. Nun hat die Bundesregierung eine Grundsatzentscheidung verlautbart, die die Anhebungen der Monatsgrenze von 540 auf 720 Euro und der Tagesgrenze von 60 auf 120 Euro ankündigt. Ab wann die Erhöhung in Kraft tritt bzw. Details zur praktischen Umsetzung werden noch bekannt gegeben.
"Wir sind froh, dass die in Aussicht gestellte Erhöhung nun endlich erfolgen wird und sich auch die von uns genannte Obergrenze als praktikabel erwiesen hat", so die Präsidenten Christian Purrer (ASVÖ) und Christoph Schasché (ASVÖ-Landesverband Kärnten). "Zuletzt haben wir in Zusammenhang mit der Corona-Krise die Bundesregierung ersucht, die PRAE auf 720 Euro monatlich anzuheben. Die hohe Inflation hat die Situation bei vielen Vereinen leider weiter verschärft. Mit der Erhöhung gewinnen unsere Mitgliedsvereine nun mehr Spielraum bei den Aufwandsentschädigungen im Rahmen des Sportbetriebs“, halten Purrer und Schasché fest.
"Der organisierte Sport und mit ihm der ASVÖ freuen sich über die Entscheidung der Bundesregierung und bedanken sich bei Sportminister Kogler und Finanzminister Brunner dafür, dass sie den Sport in einer multiplen Krisensituation nicht alleine gelassen haben. Der NPO-Fonds, der Sportbonus und natürlich die kräftige Anhebung der Verbandsförderung haben wesentlich dazu beigetragen, dass der organisierte Sport all diese Herausforderungen stemmen kann", zeigen sich die beiden ASVÖ-Präsidenten zuversichtlich.
Der ASVÖ und seine Landesverbände werden über den Zeitpunkt der Gültigkeit bzw. zu den Details zur praktischen Anwendung der PRAE-Erhöhung noch gesondert informieren!
Mehr zu den derzeit noch gültigen PRAE-Regelungen und PRAE-Abrechnungsformularen hier.
Zur Erklärung die wichtigsten Fakten zur Pauschalen Reiseaufwandsentschädigung (PRAE):
- Ob und in welcher Höhe Aufwandsentschädigungen ausgezahlt bzw. ob die Maximalbeträge angewendet werden, entscheidet immer der jeweilige Sportverein nach seinen finanziellen Möglichkeiten.
- DERZEIT: Auszahlung von maximal 540 Euro pro Monat bzw. 60 Euro pro Tag - steuer- und sozialversicherungsfrei - an den "begünstigten Personenkreis" durch gemeinnützige Sportvereine möglich.
- Begünstigter Personenkreis: Sportler:innen, Trainer:innen, Instruktor:innen, Übungleiter:innen, Masseur:innen, Sportärzt:innen, Zeugwart:innen, Schiedsrichter:innen/Kampfrichter:innen, Rennleiter:innen.
- Voraussetzung für eine steuer- und sozialversicherungsfreie Auszahlung ist die Nebenberuflichkeit der Tätigkeit für den Verein (als Hauptberuf/Haupteinnahmequelle gilt auch Pensionist:in, Student:in, Hausfrau/-mann im Familienverband, Grundwehrdiener:in, Frau im Ausbildungsdienst und Zivildiener, ABER kein Bezug von Transferleistungen wie Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe).
- Keine Pauschalvereinbarungen mit monatlichen Fixbeträgen, sondern die Summe der Beträge pro Einsatztag muss den Monatsbetrag ergeben.
- Mehrere Einsatzzwecke für eine Person, z. B. Sportler:in und Trainer:in, können berücksichtigt werden (Zusatzformular!).
- Einsatztage müssen nachgewiesen werden, d. h. Trainings- und Wettkampfaufzeichnungen sind zu führen.
- Solange "Einfachbezug" vorliegt, d. h. der/die Bezieher:in erhält nur von einem Verein eine PRAE, ist kein Lohnkonto zu führen bzw. kein Lohnzettel an das Finanzamt zu übermitteln.
- Die Verwendung der Formulare der Sport Austria (BSO) wird für alle Sportvereine empfohlen und im Rahmen von Förderungsabrechnungen verpflichtend verlangt.