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Freiwilligenpauschale

Freiwilligenpauschale für ehrenamtliche Tätigkeiten in gemeinnützigen Sportvereinen

Seit dem 1. Januar 2024 können gemeinnützige Sportvereine und -verbände ehrenamtlich Tätige mit einem steuerfreien Freiwilligenpauschale entschädigen. Diese Regelung unterstützt das freiwillige Engagement in Vereinen und sorgt für eine finanzielle Anerkennung der erbrachten Leistungen. Damit sollen die ehrenamtlichen Strukturen gestärkt und die Vereinsarbeit nachhaltig gefördert werden.

Wer ist berechtigt?

Das Freiwilligenpauschale kann nur von gemeinnützigen Sportvereinen oder -verbänden an ehrenamtlich Tätige ausgezahlt werden. Begünstigte sind Personen, die im ideellen Bereich des Vereins oder in bestimmten wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben tätig sind. Dazu zählen insbesondere Trainer:innen, Übungsleiter:innen, Platzwart:innen, Vorstandsmitglieder:innen sowie weitere ehrenamtlich engagierte Personen, die zur Organisation und Durchführung des Vereinsbetriebs beitragen.

Höhe des Freiwilligenpauschals

Es gibt zwei Kategorien der steuerfreien Entschädigung:

- Kleines Pauschale: 30 € pro Einsatztag, maximal 1.000 € pro Jahr (z. B. Vereinsfunktionäre, Platzwarte, Helfer bei Sportveranstaltungen).
- Großes Pauschale: 50 € pro Einsatztag, maximal 3.000 € pro Jahr (z. B. Übungsleiter:innen, Trainer:innen, Betreuer:innen).

Beide Pauschalen können auch kombiniert werden, insgesamt können jedoch maximal 3.000 € pro Jahr steuerfrei bezogen werden. Dies bedeutet, dass eine ehrenamtlich tätige Person, die sowohl als Vereinsfunktionär als auch als Trainer tätig ist, von beiden Pauschalen profitieren kann, jedoch nicht über die Höchstgrenze hinaus.

Beschränkungen und Sonderregelungen

  • Das Pauschale darf nicht für Tätigkeiten in steuerpflichtigen Betrieben des Vereins ausgezahlt werden. Dazu zählen beispielsweise wirtschaftliche Geschäftsbetriebe, die nicht gemeinnützig sind.
  • Eine gleichzeitige Auszahlung von PRAE (Pauschale Reiseaufwandsentschädigung) und dem Freiwilligenpauschale durch denselben Verein ist nicht zulässig, um eine Doppelentschädigung zu vermeiden.
  • Falls die ehrenamtliche Tätigkeit parallel zu einer regulären Anstellung im Verein erfolgt, darf keine Freiwilligenpauschale für gleiche oder ähnliche Tätigkeiten ausgezahlt werden. Dies dient dazu, eine steuerfreie Umgehung regulärer Arbeitsverhältnisse zu verhindern.
  • Die Auszahlung des Freiwilligenpauschales erfolgt unabhängig davon, ob die ehrenamtlich tätige Person einer anderen hauptberuflichen Beschäftigung nachgeht. Voraussetzung ist lediglich, dass die Tätigkeit tatsächlich ehrenamtlich erfolgt und keine vertragliche Verpflichtung besteht.

Dokumentations- und Meldepflichten

Sportvereine sind verpflichtet, folgende Daten festzuhalten:

  • Name der ehrenamtlich tätigen Person
  • Einsatztage
  • Höhe der geleisteten Entschädigung pro Einsatztag
  • Art der ausgeübten Tätigkeit

Falls die Jahresgrenze von 3.000 € überschritten wird, besteht eine Meldepflicht an das Finanzamt. Die Vereine müssen außerdem sicherstellen, dass die Auszahlung des Pauschales den geltenden steuerlichen und rechtlichen Vorgaben entspricht. Es empfiehlt sich daher eine sorgfältige Buchführung und eine Aufbewahrung aller relevanten Belege.

Sozialversicherung und weitere steuerliche Aspekte

Da es sich um eine ehrenamtliche Tätigkeit handelt, besteht keine Sozialversicherungspflicht. Dies bedeutet, dass weder Beiträge zur Kranken-, Renten- oder Arbeitslosenversicherung entrichtet werden müssen. Für die ehrenamtlich Tätigen stellt das Freiwilligenpauschale somit eine steuerfreie Zusatzvergütung dar, ohne dass dies Auswirkungen auf andere Einkünfte oder Sozialleistungen hat.

Darüber hinaus bleibt das Freiwilligenpauschale auch bei der Berechnung von Sozialleistungen, wie z. B. Arbeitslosengeld oder Wohngeld, in der Regel unberücksichtigt. Allerdings sollten sich Betroffene im Zweifel bei den zuständigen Behörden oder einem Steuerberater informieren, um mögliche individuelle Auswirkungen zu klären.

Fazit

Die Einführung des Freiwilligenpauschales bietet eine attraktive Möglichkeit, ehrenamtliches Engagement in Sportvereinen zu honorieren und gleichzeitig steuerliche Vorteile zu nutzen. Es trägt dazu bei, die Motivation der ehrenamtlichen Helfer:innen zu stärken und die Vereinsarbeit langfristig abzusichern. 

Weitere Information und Abrechungsformulare unter: https://www.sportaustria.at/de/service-center/recht-und-finanzen/aufwandsentschaedigung-und-abrechnungsformulare#c5614