Aktuelles

Juni - Monat des Schulsports

Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung unterstützt im Juni 2023 - dem Monat des Schulsports - zusätzliche sportliche Aktivitäten.

Im Förderzeitraum von 29. Mai 2023 bis zum jeweiligen Ende des Unterrichtsjahres 2022/23 können Schulen bzw. Klassen für die Einbindung von zusätzlichen bewegungs- und sportbezogenen Aktivitäten mit externen Sportanbietern, oder für Zusatzangebote zur Festigung der Schwimmkompetenz, einen Teil der Organisationskosten refundiert bekommen.

Ziele:
- auf die gesundheitliche Bedeutung von Bewegung und Sport mit der Durchführung von zusätzlichen sport- und bewegungsbezogenen Aktivitäten hinzuweisen
- durch die Kooperationen mit (regionalen) Sportvereinen Schülerinnen und Schüler zu motivieren, deren außerschulisches Sportangebot in der Freizeit in Anspruch zu nehmen
- Schülerinnen und Schüler zu unterstützen, eine altersadäquate Schwimmkompetenz zu erwerben und zu festigen

 Förderbare Aktivitäten:
- die einen externen Sportanbieter (z.B. österreichische Sportdach- und Sportfachverbände oder lokale Sportvereine) zu einem oder mehreren Terminen an die Schule einladen, damit Schülerinnen und Schüler ein neues oder vertieftes Sportartenkönnen erwerben
- die eine Sportart an einer externen Sportstätte an einem oder mehreren Terminen ausüben, damit Schülerinnen und Schülern auch in Sportarten Kompetenzen erwerben können, für die die spezielle Infrastruktur der externen Sportstätte benötigt wird
- die eine Zusatzaktivität für die Festigung der Schwimmkompetenzen der Schülerinnen und Schüler einmalig oder an mehreren Terminen durchführen. Beispielhafte Partnerorganisationen und Personengruppen, die qualifiziertes Unterstützungspersonal für den Schwimmunterricht anbieten, sind das Österreichische Jugendrotkreuz, die Österreichische Wasserrettung, der Österreichische Samariterbund, die Sport Austria, der Verband der österreichischen Schwimmschulen, der Österreichische Schwimmverband, die Universitätssportinstitute sowie selbstständige Schwimmlehrer:innen.

Förderbare Kosten:
- Personalkosten für externe qualifizierte Anleiter:innen aus Sport- und Schwimmvereinen sowie von anderen externen Sportanbietern
- Transportkosten der Schüler:innen zu und von einer externen Sportstätte
- Eintrittskosten in eine externe Sportstätte
- Kosten für die Ablegung eines Schwimmabzeichens
- Mietkosten für externes Sportmaterial, das für die Durchführung einer förderbaren Aktivität am Schulstandort benötigt wird

Anträge können ausnahmslos von Schulen unter www.monatdesschulsports.at gestellt werden.

Weitere Informationen unter www.monatdesschulsports.at.