Die mit 16. April 2022 in Kraft getretene Covid-19-Bundesverordnung bringt für den Sport KEINE Einschränkungen mehr (Quelle: Sport Austria):
- Es gibt in keinem Bundesland mehr Einschränkungen betreffend Sportausübung.
- In geschlossenen Räumen wird das Tragen einer FFP2-Maske empfohlen, Sportausübung und Feuchträume ausgenommen.
- Empfohlen wird auch weiterhin Kontaktdaten von Teilnehmer:innen und Sportler:innen zu erheben.
- Bei Veranstaltungen/Zusammenkünften mit mehr als 500 Personen wird ein/e Covid-19-Beauftragte:r und ein Covid-19-Präventionskonzept benötigt.
HIER geht es zu den Informationen der Sport Austria und HIER zur Verordnung selbst.