Die Novelle der Covid-19-Bundesverordnung bringt in einigen Bereichen des Sports wieder Verschärfungen mit sich (Quelle: Sport Austria):
- Outdoor-Sport an öffentlichen Orten und auf nicht-öffentlichen Sportstätten kann uneingeschränkt betrieben werden.
- In geschlossenen Räumen wurde die FFP2-Maskenpflicht wieder eingeführt, ausgenommen sind wiederum die Sportausbübung selbst und Feuchträume (Sanitäranlagen und Schwimmhallen).
- In Wien ist für nicht-öffentliche Sportstätten indoor zusätzlich ein 2G-Nachweis (geimpft oder genesen) erforderlich. Ausnahmen gibt es hier erneut für den Spitzensport.
- Sportveranstaltungen/Zusammenkünfte (Trainings, Kurse, Gruppen) sind mit und ohne Zuschauer:innen erlaubt, wobei seitens der Sport Austria in geschlossenen Räumen für Zuschauer:innen lt Verordnung grundsätzlich FFP2-Maskenpflicht unabhängig von der Personenanzahl interpretiert und daher auch empfohlen wird.
- Ein 3G-Nachweis kann alternativ zur FFP2-Maskenpflicht bei Sportveranstaltungen/Zusammenkünften mit mehr als 100 Personen ohne gekennzeichnete und zugewiesene Sitzplätze (z. B. nur Stehplätze) verlangt werden.
- Bei Veranstaltungen/Zusammenkünften mit mehr als 50 Personen benötigen erneut eine/n Covid-19-Beauftragte:n und ein Covid-19-Präventionskonzept.
- In Wien gilt für alle Veranstaltungen/Zusammenkünften in geschlossenen Räumen FFP2-Maskenpflicht.
HIER geht es zu den Informationen der Sport Austria und HIER zur Verordnung selbst.