Mit den Lockerungen vom 5. März 2022 ist Sport beinahe wieder ohne Einschränkungen und Vorgaben möglich.
- Für Betreiber:innen von nicht-öffentlichen Sportstätten (indoor und outdoor) ist ein Präventionskonzept und ein/e Präventions-Beauftrage:r (Covid-19-Beauftragte:r) verpflichtend! Das gilt auch für Zusammenkünfte/Veranstaltungen!
- Für alle Zusammenkünfte/Veranstaltungen auf öffentlichen Sportstätten (Wiese, Park etc.) ist ein Präventionskonzept und ein/e Präventions-Beauftrage:r (Covid-19-Beauftragte:r) erst AB 51 PERSONEN verpflichtend!
- Eine weiterhin vorsichtige Handlungsweise, wie z. B. Abstände, Tragen von FFP2-Masken indoor, räumliche Trennung von Trainingsgruppen etc., wird empfohlen!
ACHTUNG: abweichende Regelungen für das Bundesland Wien und für den Spitzensport!
HIER geht es zur Übersicht und hier zu den Covid-19-Informationen und den FAQ's der Sport Austria.
Folgende Coronahilfen des Sportministeriums für gemeinnützige Sportvereine sind weiterhin aktiv: