Mit den Lockerungen vom 5. März 2022 ist Sport beinahe wieder ohne Einschränkungen und Vorgaben möglich.

 
Mit den Lockerungen, die seit 5. März 2022 wirksam sind, ist Sport sowohl auf öffentlichen als auch auf nicht-öffentlichen Sportstätten beinahe ohne Einschränkungen und Vorgaben möglich. Einige wenige Punkte müssen allerdings trotzdem noch beachtet werden (Quelle: Sport Austria):
 
  • Für Betreiber:innen von nicht-öffentlichen Sportstätten (indoor und outdoor) ist ein Präventionskonzept und ein/e Präventions-Beauftrage:r (Covid-19-Beauftragte:r) verpflichtend! Das gilt auch für Zusammenkünfte/Veranstaltungen!
  • Für alle Zusammenkünfte/Veranstaltungen auf öffentlichen Sportstätten (Wiese, Park etc.) ist ein Präventionskonzept und ein/e Präventions-Beauftrage:r (Covid-19-Beauftragte:r) erst AB 51 PERSONEN verpflichtend!
  • Eine weiterhin vorsichtige Handlungsweise, wie z. B. Abstände, Tragen von FFP2-Masken indoor, räumliche Trennung von Trainingsgruppen etc., wird empfohlen!

 

ACHTUNG: abweichende Regelungen für das Bundesland Wien und für den Spitzensport!


HIER geht es zur Übersicht und hier zu den Covid-19-Informationen und den FAQ's der Sport Austria.


Folgende Coronahilfen des Sportministeriums für gemeinnützige Sportvereine sind weiterhin aktiv: