Mit 1. Jänner 2023 haben sich einige wichtige Punkte bei der Pauschalen Reiseaufwandsentschädigung (PRAE) geändert!
Da sich mit 1. Jänner 2023 einige wichtige Punkte bei der Pauschalen Reiseaufwandsentschädigung (PRAE) geändert haben, möchten wir daran erinnern, diese im Rahmen der täglichen Vereinsarbeit unbedingt zu beachten, anzuwenden und die allen Vereinen zur Verfügung stehenden Vordruckformulare zu verwenden!
Die wesentlichen Änderungen:
- Erhöhung der Tages- und Monatssätze der Pauschalen Reiseaufwandsentschädigung (PRAE) von maximal 60 auf 120 Euro pro Tag bzw. von maximal 540 auf 720 Euro pro Monat.
- Gleichzeitig wurd eine jährliche Meldepflicht für den auszahlenden Verein bei Finanzamt (Formular L19 oder L16) bzw. Sozialversicherung (ELDA) eingeführt. Zu melden sind die ZVR-Nummer und die Steuernummer (falls vorhanden) des auszahlenden Vereins sowie Familien-, Vorname, Sozialversicherungsnummer des/der Empfänger:in und der Gesamtbetrag, der an die jeweilige Person ausbezahlt wurde.
- Die Meldung muss im Folgejahr (d. h. erstmals im Jahr 2024) bis spätestens Ende Februar erfolgen.
Dazu hat der ASVÖ als Hilfe und Serviceleistung für den auszahlenden Verein ein Excelformular "Übersicht_Auszahlungen_PRAE" zur laufenden Führung aller PRAE-Auszahlungen mit automatischer Summierung erstellt.
Weitere Infos zu den Änderungen, den Leitfaden zur PRAE und Formulare unter: https://www.sportaustria.at/de/schwerpunkte/mitgliederservice/abrechnungsformulare bzw. hier im Downloadcenter.