Ab 22.1.2024 ist die Antragsstellung für den Energiekostenzuschuss für gemeinnützige Vereine möglich.
Ab 22.1.2024 ist die Antragsstellung für den Energiekostenzuschuss für gemeinnützige Vereine möglich.
Gefördert werden 30% der Energiemehrkosten des Jahres 2022 sowie 50% der Energiemehrkosten des Jahres 2023 (jeweils im Vergleich zum Jahr 2021).
Antragsfristen:
Für das Jahr 2022: 22.1.2024 bis 30.6.2024
Für das Jahr 2023: 1.7.2024 bis 31.12.2024
Weitere Informationen und FAQ zum EKZ-NPO: https://www.ekz-npo.at/
Hotline und Kontakt:
Telefon: +43 1 381 300 300 (Montag - Freitag 8-18 Uhr)
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