Anträge für den Energiekostenausgleich sind noch bis zum 8. März 2024 möglich. In der aktuellen Phase 3 werden Energiekostenerhöhungen im 2. Halbjahr 2023 gefördert.

Dank eines gemeinsamen Kraftakts des Sportministeriums unter Vizekanzler Werner Kogler, der Bundes-Sport GmbH und der Sport-Dachverbände können gemeinnützige Sportstättenbetreiber, die ihre Energiekosten auf eigenen Namen und eigene Rechnung bestreiten, den Energiekostenausgleich (EKA) beantragen.

Mit dem Energiekostenausgleich (EKA) erhalten gemeinnützige Sportstättenbetreiber eine Ersatzrate der Mehrkosten für Strom, Gas, Fernwärme, Heizöl, Holz und Pellets, die im Vergleich zu einer definierten Vergleichsperiode in der Vergangenheit angefallen sind.

Noch bis zum 8. März 2024 können Anträge für die dritte Förderperiode (01.07.2023 - 31.12.2023) auf der Plattform der Bundes-Sport GmbH unter

https://energiekostenausgleich.bundes-sport-gmbh.at

gestellt werden.

Weitere Informationen unter https://www.sportaustria.at/energiekosten