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Die Vereinsbehörde trägt die entsprechenden Daten eines neuen Vereins im lokalen Vereinsregister ein. Diese Vereinsdaten scheinen dann auch im Zentralen Vereinsregister (ZVR) auf. Jeder Verein erhält ähnlich einer Firmenbuchnummer eine ZVR-Zahl zugeteilt. Diese ZVR-Zahl ist vom Verein zur eindeutigen Identifikation auch im Schriftverkehr nach außen zu führen.
Im Zentralen Vereinsregister (ZVR) kann jeder, der Auskunft über einen eindeutig bestimmbaren Verein haben möchte, einen Vereinsregisterauszug anfordern.
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Wir freuen uns, dass Sie mit Ihrem Verein Interesse an einem Beitritt zum überparteilichen Sport-Dachverband ASVÖ Kärnten haben und sind auch offen für neue Sportarten, die noch nicht unter dem Dach des ASVÖ Kärnten ausgeübt werden.
Wir laden Sie sehr herzlich zu einem persönlichen Gespräch nach vorheriger Terminvereinbarung ein, denn der persönliche Kontakt zu unseren Vereinen und deren Funktionären ist uns sehr wichtig.
Für die Zusendung der "Beitrittsmappe" mit allen Informationen und Formularen zum Beitritt, bitten wir ebenfalls um vorherige Kontaktaufnahme mit dem Verbandsbüro des ASVÖ Kärnten!
Voraussetzungen für den Beitritt:
- Vereinsbehördliche Meldung: Eintrag ins Zentrale Vereinsregister (ZVR) und Konstituierung (Bestimmung der Vereinsfunktionen) müssen vorliegen.
- Gemeinnützigkeit und vorwiegend sportliche Betätigung lt. Statuten (Sport = Vereinszweck).
- Der Verein muss bei seinen Aktivitäten überparteilich agieren – parteipolitische Betätigung der Mitgliedsvereine des ASVÖ ist verboten.
- Der Verein darf keinem anderen Sport-Dachverband (ASKÖ oder Sportunion) angehören.
- Vorherige Kontaktaufnahme mit dem Verbandsbüro des ASVÖ Kärnten und Erhalt der "Beitrittsmappe" des ASVÖ Kärnten
Nach Erhalt der Beitrittsmappe und Entschließung sind für den Beitritt vorzulegen:
- Statutengemäß unterfertigte Beitrittserklärung
- Kopie der aktuellen Vereinsstatuten (von der Vereinsbehörde genehmigt)
- Kopie des Bescheides der Vereinsbehörde nach Anmeldung des Vereins („Einladung zur Aufnahme der Vereinstätigkeit“)
- Aktueller Vereinsregisterauszug
- Erstmalige Vereinsdatenerhebung mit den wichtigsten Vereinsdaten
- Fachverbandbestätigung für jede Sportart, die bei einem Fachverband gemeldet ist (nur bei Mitgliedschaft/en im für die jeweilige/n Sportart/en zuständigen Fachverband)
Verpflichtungen des Vereins:
- Handeln nach den Statuten des ASVÖ Kärnten und dementsprechende Ausrichtung des Vereins.
- Begleichung des Mitgliedsbeitrages: der Beitrag beträgt ab 1. Jänner 2024 € 30,00 pro Jahr und Verein.
- Verwendung der ASVÖ-Werbemittel auf der Sportanlage, in der Öffentlichkeit, bei Veranstaltungen und sonstigen Gelegenheiten. Das Werbematerial wird dem Verein vom ASVÖ Kärnten kostenlos zur Verfügung gestellt!
- Verwendung des ASVÖ-Kärnten-Logos bzw. des Wortlauts „Mitglied des ASVÖ Kärnten“ auf dem Vereinsbriefpapier, auf dem Vereinsstempel, auf Webseiten, Online-Newslettern, Social-Media-Anwendungen, Ausschreibungen, Einladungen, sonstigen Druckwerken und Gelegenheiten und vor allem auf der Sportbekleidung bzw. auf den Sportgeräten und auch Vereinsbussen.
- Bei Neugründungen und Namensänderungen nach Möglichkeit den Wortlaut „ASVÖ“ in den Vereinsnamen aufnehmen.
- Teilnahme an der Generalversammlung des ASVÖ Kärnten und Ausübung des Stimmrechts. Die ordentliche Generalversammlung findet alle 4 Jahre statt.
- Datenänderungen im Verein bzw. in den Sektionen und bei den Funktionären sind dem ASVÖ Kärnten umgehend mitzuteilen.
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ASVÖ-Kursprogramm
Der ASVÖ bietet eine Vielzahl an Aus-, Fort- und Weiterbildungen bzw. Workshops in ganz Österreich für alle Altersstufen an.
Die Auswahl der Programminhalte wird anhand aktueller sportwissenschaftlicher Themen, sportartspezifischer Trends und entsprechend den Interessen der Zielgruppen getroffen.
Der Terminfolder 2024 zum Downloaden.
Der Terminfolder 2025 zum Downloaden.
Hier gelangen Sie direkt zur Kursübersicht und Anmeldung.
Sport Austria-Management Zertifikatskurs
Sport Austria bietet gemeinsam mit den Bundes- und Landesdachverbänden ein österreichweites, kostenloses Fortbildungsangebot auf Workshop-Basis an. Die kostenlosen Workshops im Rahmen des Sport Austria-Management Zertifikatskurses stehen allen Personen offen, die in Sportvereinen und -verbänden hauptamtlich tätig oder ehrenamtlich engagiert sind.
Mehr erfahren Sie hier.
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Förder-Anträge seiner Mitgliedsvereine an den ASVÖ Kärnten können seit 1. März 2024 über das ASVÖ-Serviceportal übermittelt werden!
Für Informationen zur Förderhistorie bzw. zu Vereinsdaten steht das ASVÖ-Serviceportal trotzdem zur Verfügung. Klicken Sie folgenden Button für weitere Informationen und die Weiterleitung auf das ASVÖ-Serviceportal!
Beim ASVÖ Kärnten gelangen Bundes- und Landes-Sportfördermittel zur Auszahlung. Bei Vereinsförderungen aus Bundes-Sportfördermitteln wird der Bundes-Vereinszuschuss lt. Bundes-Sportförderungsgesetz (BSFG) 2017 verwendet.
Für alle in Aussicht gestellten Förderungen des ASVÖ Kärnten müssen die Abrechnungslinien lt. Bundes-Sportförderungsgesetz (BSFG) i. d. G. F. beachtet und eingehalten werden!
Folgende Förder-Typen können beim ASVÖ Kärnten beantragt werden:
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Jahresförderung NEU ab 2024
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Beitrittsförderung (Für die Beitrittsförderung wird der Antrag automatisch mit der Beitrittserklärung gestellt und nicht im ASVÖ-Serviceportal!)
Jahresförderung für den laufenden Sportbetrieb - Antrag ab 1. März 2024
Wie in der Generalversammlung des ASVÖ Kärnten im Oktober 2023 angekündigt, werden die bisherigen Anträge für Basisförderung und Spartenförderung mit der Einführung der Jahresförderung zusammengeführt und damit die Antragstellung im ASVÖ-Serviceportal für unsere Mitgliedsvereine wesentlich vereinfacht!
Die meisten Sportarten (Fachsparten) werden durch einen für die Sportart zuständigen Landesfachwart betreut. Zusätzlich zum mitgliederabhängigen Anteil erfolgt die Zuteilung der jährlich zu beantragenden Jahresförderung für den laufenden Sportbetrieb in Absprache mit den Landesfachwarten nach sportartspezifischen Zuteilungskriterien.
Antrags-Voraussetzungen:
- Prüfung bzw. Aktualisierung und Bestätigung der Stammdaten inkl. Vereinsmitgliederstatistik
- Fristgerechter Antrag "Jahresförderung" im ASVÖ-Serviceportal
Sonderförderungen - Antrag ab 1. März 2024
Zusätzlich zur Jahresförderung besteht die Möglichkeit, Anträge für Sonderförderungen an den ASVÖ Kärnten zu richten. Allerdings können nur förderungswürdige Anträge in eine Prioritätenreihung kommen. Schlussendlich bestimmen die beschränkt dem Verband zur Verfügung stehenden Fördermittel, welche Anträge und in welcher Höhe eine Zusage erhält.
Ein wichtiges Kriterium bei der Bewertung von Sonderförderungs-Anträgen ist das Engagement eines Vereins, bei ASVÖ-Projekten wie Familiensporttage, Fit für die Zukunft, Bewegt im Park, Grenzenlos Fit und Kinder gesund bewegen mitzumachen und so gemeinsam und in Partnerschaft mit dem ASVÖ Kärnten zu mehr Bewegung und Gesundheit aller Gesellschafts- und Altersgruppen beizutragen.
Anträge für folgende Sonderförderungs-Arten können über das ASVÖ-Serviceportal an den ASVÖ Kärnten übermittelt werden:
- Sonderförderung für Sportstätten
- Sonderförderung für Sportveranstaltungen / Trainingsmaßnahmen
- Sonderförderung für Wettkämpfe überregionale Spielklassen
- Sonderförderung für sportspezifische Ausbildung
- Sonderförderung für Anschaffungen mit Sportbezug
Um eine Sonderförderung beantragen zu können, ist zuerst die Jahresförderung durch den Verein zu beantragen.
1. Sonderförderung für Sportstätten
Antrags-Voraussetzungen:
- Antrag im ASVÖ-Serviceportal
- vorher Antrag auf Jahresförderung inkl. Erfassung der Vereinsmitgliederstatistik
- Detailbeschreibung der Maßnahme
- Kostenvoranschlag/Kostenvoranschläge bzw. Angebot/e einholen
- Kostenaufstellung
- Finanzierungsplan
- Planungsunterlagen und/oder Fotos (wenn vorhanden)
- Baugrund: längerfristiger Pachtvertrag (mind. 25 Jahre) oder Vereinseigentum
- tatsächliche Realisierung der Maßnahme (Planungskosten ohne Realisierung sind nicht förderbar)
- Baubeginnsmeldung
- positive Befürwortung der Maßnahme durch das Land Kärnten (Sportabteilung)
2. Sonderförderung für Sportveranstaltungen / Trainingsmaßnahmen
Für die Teilnahme an und die Durchführung von Wettkämpfen oder Trainingsmaßnahmen (Jugendtraining, Trainingslager, sportwissenschaftliche Tests etc.) besteht die Möglichkeit eine Sonderförderung für Sportveranstaltungen / Trainingsmaßnahmen zu beantragen.
Antrags-Voraussetzungen:
- Antrag im ASVÖ-Serviceportal
- vorher Antrag auf Jahresförderung inkl. Erfassung der Vereinsmitgliederstatistik
- Bekanntgabe von Details zur Veranstaltung (Beilage Veranstaltungsausschreibung) bzw. zur Trainingsmaßnahme
- Kostenaufstellung bzw. Gegenüberstellung Einnahmen/Ausgaben
- Sportveranstaltung muss stattfinden bzw. stattgefunden haben (Nachweis z. B. durch Ergebnisliste)
3. Sonderförderung für Wettkämpfe überregionale Spielklassen
Für Vereine, die von der Sport Austria (Bundes-Sportorganisation) anerkannte Mannschaftssportarten im Amateuer- und/oder Nachwuchsbereich betreiben und diese in einer überregionalen Spielklasse (bundeslandübergreifend) des zuständigen Fachverbandes ausüben, kann eine Sonderförderung für Wettkämpfe in überregionalen Spielklassen beantragt werden.
Antrags-Voraussetzungen:
- Antrag im ASVÖ-Serviceportal
- vorher Antrag auf Jahresförderung inkl. Erfassung der Vereinsmitgliederstatistik
- Genaue Bezeichnung der Spielklasse(n) und weitere Details
- Kostenaufstellung bzw. Gegenüberstellung Einnahmen/Ausgaben
- Nachweis Anzahl der Amateur- und Nachwuchs-Mannschaften (überregional)
- Nachweis Anzahl Termine und Platzierung
4. Sonderförderung für sportspezifische Ausbildung
Für offiziell anerkannte Ausbildungen der Bundessportakademien (BSPA) bzw. der Fachverbände (z. B. Übungsleiter, staatlicher Instruktor oder staatlicher Trainer) kann vom Verein um eine Förderung für die dem Verein entstandenen Kosten für die Ausbildung angesucht werden.
Antrags-Voraussetzungen:
- Antrag im ASVÖ-Serviceportal
- vorher Antrag auf Jahresförderung inkl. Erfassung der Vereinsmitgliederstatistik
- Beschreibung der Ausbildung (Beilage Kursausschreibung)
- Kostenaufstellung und Gegenüberstellung Einnahmen/Ausgaben
- Beilage Erfolgsnachweis (Zeugnis) => Ausbildung muss abgeschlossen sein
- ausgebildete Person muss für den Verein tätig sein und bleiben
5. Sonderförderung für Anschaffungen mit Sportbezug
Bei größeren Anschaffungen im Bereich Sportgeräte/-artikel/-zubehör, die den üblichen jährlichen Aufwand für den laufenden Sportbetrieb übersteigen, besteht die Möglichkeit eine Sonderförderung für Anschaffungen mit Sportbezug zu beantragen.
Antrags-Voraussetzungen:
- Antrag im ASVÖ-Serviceportal
- vorher Antrag auf Jahresförderung
- Detailbeschreibung der Maßnahme
- Kostenvoranschlag/Kostenvoranschläge bzw. Angebot/e einholen
- Kostenaufstellung
- Finanzierungsplan
Beitrittsförderung
Bei Neuaufnahme erhält ein Verein im Beitrittsjahr eine einmalige Beitrittsförderung in der Höhe von bis zu € 2.000,00, sofern förderbare Vereinsausgaben richtlinienkonform nachgewiesen werden können.
Zusätzlich zur Beitrittsförderung kann KEIN zusätzlicher Antrag seitens des Vereins im ASVÖ-Serviceportal gestellt werden.
Im Beitrittsjahr ist der Verein vom Mitgliedsbeitrag an den ASVÖ Kärnten befreit!
Sollten Sie mit Ihrem Verein an einem Beitritt zum ASVÖ Kärnten interessiert sein, finden Sie hier die weiteren Informationen.