Allgemein
- Details
- Kategorie: Allgemein
- Zugriffe: 18971
Der vom ASVÖ entwickelte Unterrichtsbehelf soll Übungsleiter:innen, Trainer:innen und Pädagog:innen wertvolle Unterstützung in der Arbeit mit Kleinkindern, Kindern und Jugendlichen, sowohl in der Vereinstätigkeit als auch in Kindergarten und Schule, bieten.
Richtig Fit für KLEINE Kinder Kartenset
Dieser Unterrichtsbehelf ist speziell für Übungsleiter:innen, Trainer:innen und Kindergartenpädagog:innen entwickelt worden, um die professionelle und attraktive Gestaltung von polysportiven Bewegungseinheiten von Kindern im Kindergartenalter (3-6 Jahre) nachhaltig zu unterstützen.
Das Richtig Fit für KLEINE Kinder Kartenset besteht aus insgesamt 77 Karten mit je 25 Aufwärm- und Schlussteilen und je 9 Bewegungskarten zu den Hauptteilen "Körper-, Material- und Sozialerfahrungen" sowie einer informativen Begleitbroschüre, verpackt in einer attraktiven Blechschachtel.
Kosten: € 26,90 zzgl. € 5,00 Versandkostenpauschale bei Postzusendung (1 Stück gratis für ASVÖ-Vereine mit Qualitätssiegel-Angebot für Kleinkinder)
Weitere Infos und Bestellungen im Verbandsbüro des ASVÖ Kärnten.
Richtig Fit für Kinder Kartenset
Dieser Unterrichtsbehelf ist speziell für Übungsleiter:innen, Trainer:innen und Kindergartenpädagog:innen entwickelt worden, um die professionelle und attraktive Gestaltung von polysportiven Bewegungseinheiten von Kindern im Volksschulalter (6-10 Jahre) nachhaltig zu unterstützen.
Das Kartenset besteht aus insgesamt 75 Karten mit je 25 Aufwärm-, Haupt- und Schlussteilen, die eine individuelle Zusammenstellung von Turn- und Bewegungseinheiten ermöglichen, sowie einer informativen Begleitbroschüre, verpackt in einer attraktiven Blechschachtel.
Kosten: € 26,90 zzgl. € 5,00 Versandkostenpauschale bei Postzusendung (1 Stück gratis für ASVÖ-Vereine mit Qualitätssiegel-Angebot für Kinder)
Weitere Infos und Bestellungen im Verbandsbüro des ASVÖ Kärnten.
Richtig Fit mit Teambuilding und Fair Play Kartenset
Dieser Unterrichtsbehelf dient als fachliche Unterstützung für Übungsleiter:innen, Trainer:innen und Pädagog:innen, um bei Kindern und Jugendlichen im Alter von 8-18 Jahren auf spielerische Art und Weise Sozialkompetenzen zu entwickeln.
Das Kartenset besteht aus 87 Einzelkarten und ist farblich in die vier Bereiche Interaktion, Konkurrenz, Kooperation und Vertrauen gegliedert.
Mit vielfältigen Spielideen zu diesen Bereichen können vor allem Prozesse des Teambuildings und Fairplays gefördert werden. Jedes Spiel hat ein pädagogisches Ziel und enthält Ideen zur Durchführung einer Reflexion.
Kosten: € 26,90 zzgl. € 5,00 Versandkostenpauschale bei Postzusendung (1 Stück gratis für ASVÖ-Vereine mit Qualitätssiegel-Angebot für Kinder ab 8 Jahren & Jugendliche)
Weitere Infos und Bestellungen im Verbandsbüro des ASVÖ Kärnten.
- Details
- Kategorie: Allgemein
- Zugriffe: 13039
Vereine, die sich in der Gründungsphase befinden und Auskünfte bzw. dabei Hilfe benötigen, können sich gerne an den ASVÖ Kärnten wenden.
Für Beratungsgespräche bitten wir um vorherige Terminvereinbarung mit dem Landessekretär.
- Details
- Kategorie: Allgemein
- Zugriffe: 13166
Die Statuten bilden die Grundlage der Organisation eines jeden Vereins. Die Gestaltung der Organisation steht den Vereinsgründern im Rahmen der Gesetze frei.
Folgende Punkte müssen in den Statuten enthalten sein:
- Der Name des Vereins => dieser muss einen Schluss auf den Vereinszweck zulassen und darf nicht irreführend sein. Enthält er Abkürzungen, so sind diese im vollen Vereinsnamen auszuschreiben. Verwechslungen mit anderen bestehenden Vereinen, Einrichtungen oder Rechtsformen müssen ausgeschlossen sein.
- Der Sitz des Vereins => dieser muss im Inland liegen. Als Sitz ist jener Ort zu bestimmen, an dem der Verein seine tatsächliche Hauptverwaltung hat.
- Eine klare und umfassende Umschreibung des Vereinszwecks => es muss darauf geachtet werden, dass der Vereinszweck und die ideellen Mittel zur Erreichung des Vereinszecks nicht vermischt dargestellt werden.
- Die für die Verwirklichung des Vereinszwecks vorgesehenen Tätigkeiten und die Art der Aufbringung finanzieller Mittel => diese sollen umfangreich dargestellt werden. Es könnten vom Verein ja irgendwann Einnahmen erzielt werden, die bei der Gründung des Vereins und der Ersterstellung der Statuten noch nicht absehbar waren. Werden solche Einnahmen erzielt ohne in den Statuten verankert zu sein, droht ohne eine Statutenänderung für diese Einnahmen STEUERPFLICHT und dies kann zu STEUERNACHZAHLUNGEN führen.
- Bestimmungen über den Erwerb und die Beendigung der Mitgliedschaft.
- Die Rechte und Pflichten der Mitglieder des Vereins.
- Die Organe des Vereins und ihre Aufgaben, insbesondere eine klare und umfassende Angabe, wer die Geschäfte des Vereins führt und wer den Verein nach außen vertritt => auf das 4-Augen-Prinzip achten!
- Die Art der Bestellung der Vereinsorgane und die Dauer ihrer Funktionsperiode.
- Die Erfordernisse für gültige Beschlussfassungen durch die Organe des Vereins.
- Die Art der Schlichtung von Streitigkeiten aus dem Vereinsverhältnis und die Zusammensetzung und Art der Bestellung der Mitglieder der Schlichtungseinrichtung (Schiedsgericht).
- Bestimmungen über die freiwillige Auflösung des Vereins und die Verwertung des Vereinsvermögens in einem solchen Fall. Die Auflösungsbestimmungen des Vereines sind oft mangelhaft dargestellt. Neben der Auflösung sollte vom Wortlaut her auch der „Wegfall des bisherigen begünstigten Vereinszwecks“ dazu führen, dass das verbleibende Vereinsvermögen wieder gemeinnützigen Zwecken zugeführt werden muss.
Hier finden Sie Informationen des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) zum Thema Vereine und Steuern sowie Musterstatuten.
Sobald die Statuten des künftigen Vereins erstellt wurden und die Gründung beschlossen ist, führt der nächste Schritt zur Vereinsbehörde.
- Details
- Kategorie: Allgemein
- Zugriffe: 20015
Das Vereinsgesetz 2002 bestimmt, dass in Statutarstädten (für Kärnten Klagenfurt und Villach) die Vereinsbehörde die Landespolizeidirektion ist. In allen anderen Bezirksstädten sind es die Bezirksverwaltungsbehörden (Bezirkshauptmannschaft des jeweiligen Bezirks). Diese Behörden nehmen alle vereinsgesetzlichen Aufgaben wahr.
Die Errichtung eines Vereins muss der jeweils zuständigen Vereinsbehörde jedenfalls schriftlich angezeigt werden.
Hier finden Sie Informationen und Formulare des Bundesministeriums für Inneres (BMI) zum Vereinswesen.
Verfahrensablauf
- Die Vereinsgründer oder die im Rahmen der Konstituierung bereits bestellten organschaftlichen Vertreter müssen eine eigenhändige unterschriebene Errichtungsanzeige sowie ein Exemplar der zuvor ausgearbeiteten Vereinsstatuten der Vereinsbehörde vorlegen.
- Die Behörde prüft die Statuten auf ihre Gesetzeskonformität. Sollte der Verein nach seinem Zweck, seinem Namen oder seiner Organisation gesetzwidrig sein, erklärt die Vereinsbehörde mit Bescheid, dass die Gründung des Vereins untersagt wird.
- Bei positivem Abschluss des Prüfungsverfahrens darf der Verein nach Ablauf der vierwöchigen bzw. allenfalls auf sechs Wochen verlängerten Frist oder vor Ablauf dieser Frist, wenn mit Bescheid (Entstehung des Vereins) eine ausdrückliche Einladung zur Aufnahme der Vereinstätigkeit ergeht, seine Tätigkeit aufnehmen und gilt als juristische Person.
- Innerhalb eines Jahres müssen die organschaftlichen Vertreter des Vereins bestellt (Konstituierung) und diese auch der Vereinsbehörde angezeigt werden.