Projekte

Kinder gesund bewegen 2.0

Kinder gesund bewegen 2.0 ist ein bundesweites Programm zur Bewegungsförderung für Kinder im Kindergarten, in der Volksschule und im Sportverein. Mitgliedsvereine können in Zusammenarbeit mit Kindergärten und Volksschulen Bewegungsaktivitäten mit polysportivem Charakter in den Institutionen anbieten und dafür Fördermittel erhalten.

Seit 2019 gibt es zwei Modelle:

1. Modell FLEX: 

  • In der Volksschule müssen mind. 15 bewegungsförderne Einheiten  im Schulunterricht nach den §§11 und 12 SchUG, in der Betreuung in ganztägigen Schulformen nach §12a oder bei Schul- oder schulbezogenen Veranstaltungen nach den $$13 und 13a SchUG, unter der Aufsicht der Pädagog:innen, durchgeführt werden.
  • Im Kindergarten müssen mind. 15 bewegungsfördernde Einheiten innerhalb der regulären Betreuungszeit und unter der Aufsicht der Pädagog:innen stattfinden. 
  • Die bewegungsfördernden Einheiten können auf unterschiedliche Gruppen / Klassen aufgeteilt werden. Weitere bewegungsfördernde Einheiten sind außerhalb der Regelunterrichts- bzw. Regelbetreuungszeit möglich.
  • Die Pädagog:innen sollen durch die bewegungsfördernden Einheiten ein "training on the job" erfahren. Es ist daher unabdingbar, dass die Pädagog:innen aktiv an diesen bewegungsfördernden Einheiten teilnehmen. 

2. Modell FIX: Dieses wird vom ASVÖ Kärnten nicht angeboten!

Weitere Informationen zu den Modellen finden Sie hier.

Nutzen für den Verein:

  • „Kinder gesund bewegen“ hilft längerfristige Kooperationen zwischen lokalen Sportvereinen und Kindergärten bzw. Volksschulen aufzubauen bzw. zu vertiefen.
  • Ziel ist es den Bekanntheitsgrad der Vereinsangebote bei Kindern, Pädagog:innen und Eltern zu steigern, neue Mitglieder zu gewinnen und das Interesse am Sport zu wecken.
  • Dem Verein werden die Kosten für die Übungsleiter:innen und für Materialanschaffungen, die im Zusammenhang mit den Aktivitäten für Kinder stehen, finanziell abgegolten.

Die Kooperation ist mit folgenden Institutionen möglich:

  • Öffentliche und private Volksschulen
  • Sonderschulen und -kindergärten
  • Kindergärten und Kindergruppen (offiziell registriert und 1 x pro Standort)
  • Horte: ist der Hort im gleichen Gebäude wie die Schule, zählt er institutionell zur Schule – ansonsten wird er als eigene Institution geführt.

Bewegungsfördernde Einheiten können in Form von vier verschiedenen Maßnahmen durch die Institution in Anspruch genommen werden:

  • Bewegungseinheiten
  • Bewegungsfeste
  • Informationsmaßnahmen (z.B. Pädagog:innen-Information, Elternabend,...)
  • Feriencamps

Umsetzungsmodalitäten:

  • Im Rahmen von „Kinder gesund bewegen“ müssen mindestens 15 Einheiten pro Klasse/Gruppe innerhalb des Regelunterrichts bzw. der Regelbetreuungszeit (mit Anwesenheit der Pädagog:innen) in Form von Bewegungsmaßnahmen, Schulfesten (§ 13a SchUG), sowie Informationsmaßnahmen (Erstgespräch, Bewegungsberatung oder Elternabend) umgesetzt und dokumentiert werden.
  • Das Bewegungsangebot muss eine polysportive, kindgerechte und altersadäquate Ausrichtung haben und für alle Kinder möglich sein.
  • Kein rein sportartspezifisches Training, kein leistungsorientiertes Training, keine Talentesichtung o. Ä.
  • Alle Angebote im Rahmen von „Kinder gesund bewegen“ müssen für die Kinder kostenlos sein.
  • Darüber hinaus steht es jedem Verein frei, in welcher Form weitere polysportive, kindgerechte und altersadäquate Aktivitäten für Kinder angeboten werden. Diese können auch außerhalb der regulären Betreuungszeit und auch im Verein stattfinden.

Voraussetzungen für Übungsleiter:in (Modell FLEX):

1. Qualifikation Übungsleiter:in

  • Übungsleiter:innenausbildung im Bereich Kinder oder
  • eine allgemeine Übungsleiter:innenausbildung mit einer kinderspezifischen Fortbildung im Ausmaß von mindestens 8 Einheiten oder 
  • Höherwertige Ausbildung im Kinderbereich (z. B. Instruktor:in für Kinder, Sportlehramtsstudium, Sportlehrer:innenausbildung etc.) oder 
  • Höherwertige Ausbildung (z. B. Instruktor:in für Erwachsene, Sportwissenschafter:in etc.) mit einer kinderspezifischen Fortbildung im Ausmaß von mindestens 8 Einheiten.

2. Qualitätssiegel
Darüber hinaus muss der lokale Sportverein, für den die/der Übungsleiter:in tätig ist, mindestens ein Bewegungsangebot für Kinder bzw. Kleinkinder, das mit dem Fit Sport Austria Qualitätssiegel zertifiziert ist, aktiv anbieten.

Ablauf:

  1. Der ASVÖ-Verein nimmt Kontakt mit der Landeskoordinatorin des ASVÖ Kärnten auf und gibt die Betreuungswünsche bekannt.
  2. Nach dem „OK“ durch die Landeskoordinatorin, kann eine Kontaktaufnahme mit den örtlichen Institutionen (Kindergarten bzw. Volksschule) erfolgen, um die Möglichkeiten/Interesse einer Kooperation abzuklären.
  3. Stimmt die Institution einer möglichen Kooperation zu, wird die Kooperationsvereinbarung gemeinsam ausgefüllt, unterschrieben und an die Landeskoordinatorin geschickt (= Vertrag).
  4. Danach wird die Institution freigegeben und es kann mit der Umsetzung der Einheiten begonnen werden.
  5. Die geleisteten Einheiten sollen zeitnahe in die Datenbank eingegeben werden. Diese Daten sind Grundlage und Voraussetzung für die weitere Abrechnung.

Abrechnungskriterien:

Insgesamt stehen jedem Verein maximal € 900,00 für die Betreuung pro Gruppe/Klasse zur Verfügung. Folgende Leistungen können in diesem Zusammenhang über „Kinder gesund bewegen“ abgerechnet werden:

  • Personalkosten (PRAE, Honorarnoten, Gehaltsabrechnungen).
    Abrechenbar sind Kosten für Übungsleiter:innen lt. Aufzeichnungen (Datenbank).
  • Materialien (kinderspezifische Geräte, die für das Angebot benötigt werden).
  • Alle Einheiten müssen geleistet und dokumentiert sein (Datenbank).
  • Für die Abrechnung sind unbedingt Originalbelege erforderlich => Abrechnungsrichtlinien beachten!
  • Die Auszahlung durch die ASVÖ-Bundesorganisation an den Verein erfolgt nach Abschluss der Einheiten in der jeweiligen Institution oder gesammelt am Ende des jeweiligen Umsetzungszeitraumes.

Bei Interesse nimm bitte Kontakt mit Kajetan Hackl unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!bzw. 0664 / 153 33 95 auf.
Weitere Informationen zur Förderung bzw. zum Projekt findest Du auch auf der Projekt-Webseite.